Internationales Steuerrecht

Internationale Kompetenz

Beratung beim Geschäft mit Auslandsbezug

Das Internationale Steuerrecht ist ein spezialisiertes Gebiet im Steuerrecht, das in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat, da immer mehr Geschäftsaktivitäten mit Unternehmen im Ausland durchgeführt werden. Alle steuerlichen Aspekte, die ausländische Personen oder Unternehmen betreffen oder mit Investitionen im Ausland in Verbindung stehen, müssen gemäß den jeweiligen nationalen Vorschriften behandelt werden.

Die BZK-Steuerberater sind die richtigen Experten, wenn es um internationales Steuerrecht geht. Durch langjährige Expertise in diesem Gebiet sind wir der optimale Ansprechpartner für Ihre Auslandsaktivitäten. Für Unternehmen, die im Ausland investieren oder in mehreren Ländern wirtschaftlich tätig sind, sind internationale steuerrechtliche Fragestellungen besonders wichtig. Dies betrifft unter anderem die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung, die Vermeidung von Doppelbesteuerung, die Erfüllung verschiedener Compliance-Anforderungen sowie die Gestaltung von Verrechnungspreisen.

Globailsierung der Märkte

Aufgrund der zunehmenden und sich verschärfenden Globalisierung der Märkte gewinnen Investitionen inländischer Unternehmen im Ausland zunehmend an Bedeutung (Outbound), wie auch Investitionen ausländischer Unternehmen im Inland (Inbound).


Unternehmen sehen sich hierbei nicht nur mit den äußerst komplexen Regelungen des jeweiligen Heimatlandes konfrontiert, sondern müssen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten auch das Steuerrecht des ausländischen Staates sowie abkommensrechtliche Fragestellungen (DBA) berücksichtigen.

Auch spielt das Europarecht im Bereich der Besteuerung eine zunehmend wichtige Rolle, die es zu beachten gilt.

Hierbei können wir Sie unterstützen:

Wir sind in jeder Hinsicht der richtige Ansprechpartner für Internationales Steuerrecht und können zu diesem Thema ausgiebig beraten.

  •  Entwicklung und Umsetzung von Steuerstrategien für international tätige Unternehmen
  •  Optimale steuerliche Gestaltung von Investitionen im Ausland, sowohl inbound als auch outbound
  • Vermeidung und Klärung von Doppelbesteuerung durch Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Regelung der Umsatzbesteuerung bei internationalen Transaktionen
  •  Beratung zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen bei der Entsendung von Mitarbeitenden ins Ausland

Unsere Experten beraten seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten in Sachen Internationales Steuerrecht und daher helfen wir auch Ihnen gerne, die neuesten und sich – aufgrund der Rechtsprechung – laufend ändernden internationalen Anforderungen zu meistern. Nutzen Sie unsere internationale Beratungskompetenz, wir führen auch Ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten sicher zum Erfolg.